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Die Kienzler Stadtmobiliar GmbH entwickelt und produziert Stadtmöbel in höchster Qualität und von hervorragendem Design. Besondere Qualität wird durch eigene Produktion und Montage erreicht. Mit über 70 Mitarbeitern arbeitet Kienzler in Sales- und Serviceteams an 3 Standorten in Deutschland. Kienzler ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen in der dritten Generation. Für die Produktion werden neben dem klassischen Stahlbau auch Teile aus Aluminiumprofilen, Schwerbeton, Glasfaserbeton, Glasfaserkunststoff und Holz verwendet. Mit den Radparksystemen unterstützt Kienzler die Mobilitätswende und das Bestreben nach einem steigenden Anteil des Radverkehrs. Die Bike-and-Ride-Boxen und Fahrrad-Sammelgaragen bieten nicht allein sichere Abstellmöglichkeiten, sondern integrieren auf Wunsch auch eine Pedelec-Verleihfunktion.

Die Modula Gesellschaft für digitale Transformation mbH verstärkt ihr Führungsteam mit einem neuen Marketingleiter: Nicolas Köster steht ab sofort in der Verantwortung des gruppenweiten Marketings und übernimmt die Aufgaben des Chief Marketing Officers.

„Im Mittelstand sind die Digitale Transformation, Big Data, das Internet der Dinge und Smart Factory längst keine einfachen Schlagworte mehr“, sagt Köster. „Auch durch Künstliche Intelligenz und Machine Learning verändern sich Geschäftsmodelle und Produkte. Ebenso beschleunigt sich die Kommunikation und Interaktion zwischen Kunden und Lieferanten erheblich. Als Modula bieten wir unseren Kunden für alle Unternehmensbereiche Lösungen mit denen sie sich den veränderten Rahmenbedingungen nicht nur anpassen, sondern ihnen auch proaktiv entgegenwirken können. Aus einer scheinbaren Bedrohung durch die digitale Transformation wird so durch unsere Lösungen eine unternehmerische Chance.“

Die EU-Kommission hat weitreichende Reformen des EU-Mehrwertsteuersystems angestoßen, um Steuerausfälle zu verringern und den administrativen Aufwand sowie die Komplexität der Umsatzbesteuerung zu mindern. Endgültiges Ziel ist es innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen wieder steuerpflichtig zu machen und zwar mit dem im Bestimmungsland gültigen Steuersatz. Diese EU-Mehrwertsteuerreform soll nun in den Mitgliedsstaaten mit sogenannten Quick Fixes vorbereitet werden, diese Quick Fixes setzen die EU Vorstellungen in nationales Recht um und vereinheitlichen dadurch die nationalen Bestimmungen.

Am 31.07.2019 hat das Bundeskabinett im Jahressteuergesetz 2019 diese Quick Fixes beschlossen. Am 7.11.2019 erfolgte die Verabschiedung im Bundestag. Nach Verabschiedung durch den Bundesrat soll das Gesetz ab dem 01.01.2020 gültig sein.

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