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Neue GoBD?
Version aus 2014 hat weiterhin Gültigkeit

Der Presse war bereits zu entnehmen, dass es zu einer Änderung der GoBD kommen soll. GoBD steht für „Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Im Juli 2019 wurde vom Finanzministerium auch bereits eine Neufassung dieser GoBD veröffentlicht, diese wurde allerdings wieder zurückgezogen und es wurde bestätigt, dass die Version aus 2014 auch weiterhin Gültigkeit hat.

In der Neufassung (,die also keine Gültigkeit hat,) wurden im wesentlichen Erleichterungen bei der Anerkennung digitaler Prozesse festgeschrieben (zum Beispiel Anerkennung Cloud Technologie, Akzeptanz des mobilen Scannens, Akzeptanz des Scann Vorganges im Ausland…). Es wurden bisher keine Neuerungen bekannt, die zu gesetzlichen Erweiterungen im ERP System führen würden.

Was für unsere Kunden von Bedeutung sein kann: Es wurde noch stärker die Notwendigkeit einer ausführlichen Verfahrensbeschreibung betont. Damit sind nur am Rande die Handbücher gemeint (die sind nur ein Teil davon) – jeder Kunde benötigt eine ausführliche, individuelle Verfahrensbeschreibung über die Abläufe und Prozesse in seinem Unternehmen, inklusive einer Beschreibung der Hardware Umgebung.
Die Nutzung unseres oxaion BPM kann dabei sehr hilfreich sein.

Sollten Sie oxaion BPM noch nicht kennen, oder Interesse daran haben, so sprechen Sie uns einfach an. Alternativ können Sie sich aber auch die Aufzeichnung des Webinars zu dem Thema anschauen.