oxaion Blog
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Ende Oktober haben die Hoyer Unternehmensgruppe aus Visselhövede und die oxaion gmbh aus Ettlingen durch Vertragsunterschrift den Startschuss zu einer langfristig angelegten Zusammenarbeit gegeben. Beide Unternehmen werden in den kommenden drei Jahren auf Basis der ERP-Unternehmenssoftware oxaion eine Unternehmensorganisation für die Steuerung der vielfältigen Aktivitäten der stark wachsenden Hoyer Unternehmensgruppe implementieren. Über die Einzelheiten der Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart. Die wirtschaftliche Größenordnung des Projektes wird jedoch von beiden Parteien als im „mittleren siebenstelligen Bereich“ liegend angegeben.

Die neue EU Medizinprodukteverordnung (MDR) stellt Unternehmen auch hinsichtlich ihrer strategischen Planung zu Software-Einsatz und IT-Umgebung vor enorme Herausforderungen. Worauf sich KMUs zukünftig einstellen müssen und wie eine Unterstützung aussehen kann, darauf gibt Jens Fröhlich, Branchen-Manager Medizintechnik bei der oxaion gmbh, erste Antworten.

 

Viele Aussteller der T4M sind von der neuen EU Medizinprodukteverordnung (MDR) betroffen. Welche Auswirkungen hat die MDR auf die IT von Unternehmen der Medizintechnikbranche?

Die Anforderung an die Validierung eingesetzter Computer-Systeme oder auch die Forderungen an das Thema UDI (Unique-Device-Identification) sind sicher nicht zu unterschätzen. Beides setzt gewisse Möglichkeiten in den eingesetzten ERP-Systemen voraus, die viele Anbieter so einfach nicht mitbringen. Und eine Neueinführung eines ERP-Systems erfordert natürlich auch Zeit, finanzielle Mittel und auch die personellen Ressourcen. Das Thema Dokumentation spielt sicher auch eine große Rolle. Mit einem integrierten, revisionssicheren Dokumenten-Management-System (DMS) haben wir uns da auch ganz gut aufgestellt.

Für viele Unternehmen ist es nun bald wieder soweit: Der Jahresabschluss steht an und dies bedeutet für eine Vielzahl der Betriebe eine körperliche Bestandsaufnahme des Umlaufvermögens gem. §240 HGB Abs. 1 sowie der Bewertung des Inventars. Sowohl für die körperliche Bestandsaufnahme als auch für die Bewertung des Inventars gewährt der Gesetzgeber Vereinfachungsverfahren sowie einen gewissen Gestaltungsspielraum. Doch egal, für welches Inventurverfahren sich Unternehmen entscheiden: Die jährliche Bestandsaufnahme bleibt ein aufwändiger, mit Tücken behafteter Prozess, der ohne den Einsatz einer modernen ERP Software, kaum zu bewältigen wäre.

Im Bereich der körperlichen Bestandsaufnahme können bspw. neben der gängigen Stichtagsinventur gem. §241 HGB auch das Stichprobenverfahren, die permanente Inventur sowie eine Vor- oder nachgelagerte Stichtagsinventur angewandt werden, um den in der Regel sehr aufwändigen Prozess des Zählens, Messens und Wiegens des gesamten Umlaufvermögens zu vereinfachen.

Im Bereich der Bewertung gewährt der Gesetzgeber Wahlfreiheiten über den §255 HGB. Hier können Ausgaben wie Substanzabnutzung durch Produktion oder Verschleiß angesetzt werden, obgleich diese nicht notwendigerweise angesetzt werden müssen. Gleiches gilt für angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und der betrieblichen Altersvorsorge. Aus dieser gesetzlichen Vorgabe ergeben sich für die Unternehmen eine Reihe anspruchsvoller Aufgaben, denen sie sich zu stellen haben. Im Rahmen der körperlichen Bestandsaufnahme ist z.B. die Entscheidung zu treffen, mit welcher Methode das Umlaufvermögen ermittelt werden soll.

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