Wie stellt man sicher, dass die UDI korrekt erstellt und lesbar ist?
Die MDR ist eindeutig: Die UDI muss maschinenlesbar sein und in der Regel, in Klarschrift auf dem Produkt und/oder Verpackung aufgebracht werden. So soll sichergestellt werden, dass Medizinprodukte weltweit eindeutig identifiziert und rückverfolgt werden können. Die dafür notwendigen Vorarbeiten, wie Produktklassifizierung, Stammdatenpflege, die Registrierung bei den Datenbanken von EU und USA, sowie die Wahl des passenden Formates (GS1, HIBCC, IFA) sind bis dahin längst erledigt.