oxaion Blog
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Die HIK GmbH hat ihren Stammsitz in Oberzent im Odenwald und steht seit 30 Jahren für zuverlässige, innovative und zukunftsorientierte Entwicklung, Prototypenbau und Serienfertigung von elektrischen und mechatronischen Lösungen. Im Fokus der „Digital Manufacturing Experience“ steht die Bereitstellung passgenauer Lösungen in den Bereichen

  • Konfektionen & Baugruppen
  • Schaltschrankbau
  • Mechatronische Lösungen
  • Entwicklung und Konstruktion

Ob einsatzfertige Plug-In Kabelkonfektionen, Leitersätze, Schaltschränke, elektrische Baugruppen oder mechatronische Systeme – mit seinen mehr als 230 Mitarbeitern stellt HIK Fertigungstechnische Fähigkeiten & Kapazitäten, ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein und maximal schlanke Logistikprozesse zur Verfügung um seine Kunden optimal zu unterstützen.

Die HIK Strategie der stetigen Digitalisierung aller Prozesse entlang der Wertschöpfungskette in Verbindung mit hoher Automatisierung erforderte eine neue Unternehmenssoftware, die die Bereiche ERP, Finance, DMS sowie MES mit Produktions und Qualitätsmanagement auf einer durchgängigen Plattform aus einer Hand abdecken kann.

oxaion hat HIK im intensiven Auswahlprozess auf ganzer Linie überzeugt und setzte sich aufgrund der funktionalen Vollständigkeit konsequent gegen alle Wettbewerber durch.

Zu unserem Kunden HIK GmbH

Viele mittelständische Unternehmen nutzen zwar eine Shop-Software, haben diese aber selten in ihre ERP-Lösung integriert. Der Abgleich von Daten erfolgt dann manuell – was in der Regel sehr zeitaufwändig ist und häufig zu Fehlern führt. Bei steigendem Auftragsvolumen steht ein solches Vertriebssystem dann schnell vor dem Kollaps. Welche Vorteile es hingegen bringt, wenn ERP-System und Shop-Lösung nahtlos miteinander kommunizieren, sollen folgende zwei Beispiele aufzeigen.

Die EU-Kommission hat weitreichende Reformen des EU-Mehrwertsteuersystems angestoßen, um Steuerausfälle zu verringern und den administrativen Aufwand sowie die Komplexität der Umsatzbesteuerung zu mindern. Endgültiges Ziel ist es innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen wieder steuerpflichtig zu machen und zwar mit dem im Bestimmungsland gültigen Steuersatz. Diese EU-Mehrwertsteuerreform soll nun in den Mitgliedsstaaten mit sogenannten Quick Fixes vorbereitet werden, diese Quick Fixes setzen die EU Vorstellungen in nationales Recht um und vereinheitlichen dadurch die nationalen Bestimmungen.

Am 31.07.2019 hat das Bundeskabinett im Jahressteuergesetz 2019 diese Quick Fixes beschlossen. Am 7.11.2019 erfolgte die Verabschiedung im Bundestag. Nach Verabschiedung durch den Bundesrat soll das Gesetz ab dem 01.01.2020 gültig sein.

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