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Viele mittelständische Unternehmen nutzen zwar eine Shop-Software, haben diese aber selten in ihre ERP-Lösung integriert. Der Abgleich von Daten erfolgt dann manuell – was in der Regel sehr zeitaufwändig ist und häufig zu Fehlern führt. Bei steigendem Auftragsvolumen steht ein solches Vertriebssystem dann schnell vor dem Kollaps. Welche Vorteile es hingegen bringt, wenn ERP-System und Shop-Lösung nahtlos miteinander kommunizieren, sollen folgende zwei Beispiele aufzeigen.

Die EU-Kommission hat weitreichende Reformen des EU-Mehrwertsteuersystems angestoßen, um Steuerausfälle zu verringern und den administrativen Aufwand sowie die Komplexität der Umsatzbesteuerung zu mindern. Endgültiges Ziel ist es innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen wieder steuerpflichtig zu machen und zwar mit dem im Bestimmungsland gültigen Steuersatz. Diese EU-Mehrwertsteuerreform soll nun in den Mitgliedsstaaten mit sogenannten Quick Fixes vorbereitet werden, diese Quick Fixes setzen die EU Vorstellungen in nationales Recht um und vereinheitlichen dadurch die nationalen Bestimmungen.

Am 31.07.2019 hat das Bundeskabinett im Jahressteuergesetz 2019 diese Quick Fixes beschlossen. Am 7.11.2019 erfolgte die Verabschiedung im Bundestag. Nach Verabschiedung durch den Bundesrat soll das Gesetz ab dem 01.01.2020 gültig sein.

Der Presse war bereits zu entnehmen, dass es zu einer Änderung der GoBD kommen soll. GoBD steht für „Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Im Juli 2019 wurde vom Finanzministerium auch bereits eine Neufassung dieser GoBD veröffentlicht, diese wurde allerdings wieder zurückgezogen und es wurde bestätigt, dass die Version aus 2014 auch weiterhin Gültigkeit hat.

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