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Die EU-Kommission hat weitreichende Reformen des EU-Mehrwertsteuersystems angestoßen, um Steuerausfälle zu verringern und den administrativen Aufwand sowie die Komplexität der Umsatzbesteuerung zu mindern. Endgültiges Ziel ist es innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen wieder steuerpflichtig zu machen und zwar mit dem im Bestimmungsland gültigen Steuersatz. Diese EU-Mehrwertsteuerreform soll nun in den Mitgliedsstaaten mit sogenannten Quick Fixes vorbereitet werden, diese Quick Fixes setzen die EU Vorstellungen in nationales Recht um und vereinheitlichen dadurch die nationalen Bestimmungen.

Am 31.07.2019 hat das Bundeskabinett im Jahressteuergesetz 2019 diese Quick Fixes beschlossen. Am 7.11.2019 erfolgte die Verabschiedung im Bundestag. Nach Verabschiedung durch den Bundesrat soll das Gesetz ab dem 01.01.2020 gültig sein.

Der Presse war bereits zu entnehmen, dass es zu einer Änderung der GoBD kommen soll. GoBD steht für „Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Im Juli 2019 wurde vom Finanzministerium auch bereits eine Neufassung dieser GoBD veröffentlicht, diese wurde allerdings wieder zurückgezogen und es wurde bestätigt, dass die Version aus 2014 auch weiterhin Gültigkeit hat.

Die EXAMION GmbH ist ein spezialisierter Anbieter von Röntgensystemen für Human- und Veterinärmedizin. In seiner 30jährigen Firmengeschichte hat sich das Unternehmen zum Hersteller eigener Röntgenkomplettsysteme entwickelt, deren zentrale Steuerung die EXAMION X-AQS Software übernimmt. EXAMION arbeitet in Deutschland mit eigenem Vertriebs- und Servicenetz, international mit Tochtergesellschaften und Partnerunternehmen.

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