Die EU-Kommission hat weitreichende Reformen des EU-Mehrwertsteuersystems angestoßen, um Steuerausfälle zu verringern und den administrativen Aufwand sowie die Komplexität der Umsatzbesteuerung zu mindern. Endgültiges Ziel ist es innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen wieder steuerpflichtig zu machen und zwar mit dem im Bestimmungsland gültigen Steuersatz. Diese EU-Mehrwertsteuerreform soll nun in den Mitgliedsstaaten mit sogenannten Quick Fixes vorbereitet werden, diese Quick Fixes setzen die EU Vorstellungen in nationales Recht um und vereinheitlichen dadurch die nationalen Bestimmungen.
Am 31.07.2019 hat das Bundeskabinett im Jahressteuergesetz 2019 diese Quick Fixes beschlossen. Am 7.11.2019 erfolgte die Verabschiedung im Bundestag. Nach Verabschiedung durch den Bundesrat soll das Gesetz ab dem 01.01.2020 gültig sein.
oxaion Blog
Immer auf dem Laufenden